Johanna
Der Schulabschluss ist geschafft – was folgt nun? Für die 19-jährige Johanna aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck stand die Entscheidung fest: sie will sich für ein freiwilliges Soziales Jahr in der Behindertenarbeit engagieren.
Der Schulabschluss ist geschafft – was folgt nun? Für die 19-jährige Johanna aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck stand die Entscheidung fest: sie will sich für ein freiwilliges Soziales Jahr in der Behindertenarbeit engagieren.
Der „Kreis Eltern behinderter Kinder Olching e.V.“ wurde 1996 als eingetragener Verein gegründet und ist aus der seit 1975 bestehenden Selbsthilfe-Initiative von betroffenen Eltern entstanden. Das Ziel des Vereins ist es zum einen, die Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung zu verbessern und ihre Integration zu fördern, sowie zum anderen das Leben der…
Seit vielen Jahren unterstützt die Jugendsozialstiftung die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Frauenhaus FFB.
Der Sprint e.V. ist ein Förderpartner, der im Schwerpunkt mit seinen sozialpädagogischen Angeboten in die Resozialisierung und Integration straffällig gewordener Jugendlicher eingebunden, ist und diese Maßnahmen im Rahmen der Jugendgerichtsbarkeit umsetzt.
2006 wurde die Inklusionsfußballmannschaft des 1.SC Gröbenzell – als damals zweite Mannschaft dieser Art in ganz Bayern – gegründet. Heute bietet das Team unter dem Motto “Fußball trotz(t) Behinderung“ für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, vorzugsweise aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck, zwei bis dreimal wöchentlich Training, sowie die regelmäßige Teilnahme an regionalen, nationalen und internationalen Inklusionsturnieren…
Ein Jugendlicher litt seit seiner Kindheit bis zur Trennung seiner Eltern unter schwierigen Familienverhältnissen, zusätzlich belastet durch häufige Krankheiten. So entwickelte er wenig Selbstwertgefühl und Durchsetzungsvermögen. Er scheiterte in der Folge an den staatlichen Schulen.
Seit Beginn unserer Stiftungstätigkeit wird eine alleinerziehende Mutter mit zwei minderjährigen Kindern gefördert. Die Mutter ist arbeitsunfähig und muss daher ihren Lebensunterhalt für die dreiköpfige Familie durch Hartz IV Bezüge bestreiten. Der ältere Sohn ist Autist.