Kinder und Jugendliche, die sich bislang Maßnahmen der Ferienprogramme möglicherweise nicht leisten konnten, werden ab 2018 durch die Jugendsozialstiftung unterstützt.
Bis 40 € werden die Kosten komplett übernommen. Alles, was über 40 € hinausgeht, wird zu 80% bezuschusst.
So kostet etwa eine mehrtägige Ferienfreizeit die im Programm für 200 € angeboten wird, nunmehr 32 €!
Denn: 200 € – 40 € = 160 €. 20% von 160 € = 32 €.
Voraussetzung für die Förderung:
- Bescheid gemäß ALG2 (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts = „Hartz 4“) des Jobcenters, oder
- analoge Bescheide (Sozialhilfe, wirtschaftliche Jugendhilfe, Bescheid gemäß Asylbewerberleistungsgesetz)
Die Bescheide sind natürlich i.d.R. auf die Eltern ausgestellt.
Doch auch wenn ein solcher Bescheid nicht vorliegt ist eine Förderung möglich, insbesondere für geringverdienende Alleinerziehende, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Dann muss der Antrag allerdings näher begründet werden Antragsformular zum Download hier auf der Website.
Schöne Ferien!