Die Jugendsozialstiftung der Familie Dr. Rieder fördert gemäß ihrer Satzung bedürftige Einzelpersonen sowie soziale Projekte im Kinder-/ Jugendbereich zur Stabilisierung jugendlicher Persönlichkeiten.
Fördervoraussetzungen
Für Einzelpersonen gelten folgende Mindestvoraussetzungen:
- Kind oder Jugendliche/r bis maximal 27 Jahre
- es besteht eine körperliche, geistige, seelische oder finanzielle, Bedürftigkeit. Hierfür sind gegebenenfalls Nachweise erforderlich: z.B. Bescheide gemäß Bürgergeld oder Ähnliches
- wohnhaft im Landkreis Fürstenfeldbruck
Antragsteller können die Kinder/ Jugendlichen selbst sein oder ihre gesetzlichen Vertreter (i.d.R. für Minderjährige unter 18 Jahren).
Für Projekte gilt analog:
- das Projekt wendet sich an Kinder oder Jugendliche bis maximal 27 Jahre
- das Projekt hat als Ziel, eine Bedürftigkeit körperlicher, geistiger, seelischer oder finanzieller Art zu reduzieren
- das Projekt wendet sich an Personen, die im Landkreis Fürstenfeldbruck wohnen.
Antragsteller sind die jeweiligen Projektleiterinnen oder Projektleiter.
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Postanschrift
Jugendsozialstiftung der Familie Dr. Rieder
c/o Philippe Raths
Fliederstr. 1a
82140 Olching