Fördervoraussetzungen

Die Jugendsozialstiftung der Familie Dr. Rieder fördert gemäß ihrer Satzung bedürftige Einzelpersonen sowie soziale Projekte im Kinder-/ Jugendbereich zur Stabilisierung jugendlicher Persönlichkeiten.

Für Einzelpersonen gelten folgende Mindestvoraussetzungen:

  • Kind oder Jugendliche/r bis maximal 27 Jahre
  • es besteht eine körperliche, geistige, seelische oder finanzielle, Bedürftigkeit. Hierfür sind gegebenenfalls Nachweise erforderlich: z.B. Bescheide gemäß Bürgergeld oder Ähnliches
  • wohnhaft im Landkreis Fürstenfeldbruck

Antragsteller können die Kinder/ Jugendlichen selbst sein oder ihre gesetzlichen Vertreter (i.d.R. für Minderjährige unter 18 Jahren).

Für Projekte gilt analog:

  • das Projekt wendet sich an Kinder oder Jugendliche bis maximal 27 Jahre
  • das Projekt hat als Ziel, eine Bedürftigkeit körperlicher, geistiger, seelischer oder finanzieller Art zu reduzieren
  • das Projekt wendet sich an Personen, die im Landkreis Fürstenfeldbruck wohnen.

Antragsteller sind die jeweiligen Projektleiterinnen oder Projektleiter.

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Antrag auf Einzelfallhilfe
Antrag auf Unterstützung eines Projektes

Postanschrift

Jugendsozialstiftung der Familie Dr. Rieder
c/o Philippe Raths
Fliederstr. 1a
82140 Olching