Kinder und Jugendliche unterstehen der Amtsvormundschaft häufig als Folge schwieriger Familienverhältnisse, die bei ihnen nicht selten Entwicklungsverzögerungen auslösen können.

Sie bedürfen deshalb zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit der besonderen Unterstützung im Bereich des Sports, der Musik und anderer kulturellen Interessen. Der staatliche Pflegesatz umfasst zwar auch diese Aktivitäten, er reicht häufig jedoch nicht aus, um eine Förderung in dem wünschenswerten Umfang zu ermöglichen.

Im Landkreis Fürstenfeldbruck stehen ca. 300 Kinder und Jugendliche unter der Amtsvormundschaft des Amtes für Jugend und Familie beim Landratsamt Fürstenfeldbruck. Zur Förderung dieser Kinder und Jugendlichen hat sich die Stiftung Anfang 2016 mit dem Jugendamt zu einer dauerhaften Zusammenarbeit verabredet und eine Fördersumme für 2016 von 4.000 € zugesagt.